Aktuelle Corona-Information

6. Dezember 2021

Ergänzende Regelungen seit dem 4. Dezember 2021:

Für den Sportbetrieb gilt nun

  • in geschlossenen Räumen 2G+
  • im Freien 2G

Ausgenommen von der Testpflicht bei der 2G+-Regelungen sind

  • Personen, die ihre dritte Impfung erhalten haben
  • geimpfte Personen, deren zweite Impfung weniger als 6 Monate zurückliegt
  • genesene Personen, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt

Weitere Ausnahmen siehe ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf Symbol

29. November 2021

Aktuell gilt die AlarmstufeII!

Für den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt:

Für den Sportbetrieb auf Sportanlagen im Freien und in der Halle gilt 2G.  Dies gilt ebenso für ehrenamtlich tätige Übungsleiterinnen und Übungsleiter/Trainerinnen und Trainer.

Spitzen- und Profisportler/-sportlerinnen benötigen in allen Stufen einen Antigen-Testnachweis.

Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht, jedoch in geschlossenen Räumen abseits des Sportbetriebs. Im Freien besteht diese Pflicht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Für Zuschauer und Zuschauerinnen gilt 2G+.

Die Dokumentation der Teilnehmer mit Kontaktdaten und Anwesenheitsdauer (Tag, Uhrzeit von/bis) ist verpflichtend. Bitte die Formulare im Hallenvorraum verwenden und die Liste direkt nach Trainingsende in den Briefkasten werfen. Die Listen werden nach 4 Wochen vernichtet.

Oder checken Sie sich über den ausgehängten QR-Code ein.

Umkleiden und Duschen dürfen von nichtimmunisierten Personen nicht genutzt werden.