Vereinsbeitrag
Bitte beachten Sie die neuen Mitgliedsbeiträge ab 2025
Erwachsene | 156,00/180,00€ |
Kinder, Jugendliche bis 12 Jahre | 78,00/90,00€ |
Jugendliche 13 bis 18 Jahre, Auszubildende, Studenten (bis zum vollendenten 27. Lebensjahr, mit Nachweis) | 91,00/108,00€ |
Ehepaare* wird mit dem Familienbeitrag zusammengeführt | |
Ehepaare und Familien mit Kindern bis 18 Jahre | 273,00/324,00€ |
Alleinerziehende/r mit Kindern bis 18 Jahre | 195,00/225,00€ |
Passive | 50,00/60,00€ |
Auswärtige | 20,00/24,00€ |
Mit dem Karlsruher Pass wird 50 % Ermäßigung gewährt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die MTV Geschäftsstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Fördermitgliedschaft
Einzelmitglied | 200,00/240,00€ |
Ehepaare* wird mit dem Familienbeitrag zusammengeführt | |
Ehepaare und Familien | 340,00/400,00€ |
Als Fördermitglied zahlen Sie freiwillig einen höheren Beitrag. Sie helfen damit, den sozialen Ausgleich unserer Beitragsordnung zu wahren. Die Fördermitglieder werden am Ende des Jahres zu einem gemeinsamen Essen eingeladen.
Sonderbeitrag Tennis – gültig ab 1. Januar 2023
Erwachsene* | 110,00 Euro |
Kinder bis 12 Jahre | ohne |
Jugendliche 13 Jahre bis 18 Jahre, Auszubildende, Studenten (bis zum vollendenten 27. Lebensjahr, mit Nachweis)* | 40,00 Euro |
Ehepaare* | 175,00 Euro |
Passive | 30,00 Euro |
Teilzeitspieler* (ab 18 Jahre)** | 75,00 Euro |
Anmerkungen
Die Beiträge sind Jahresbeiträge und mittels Bankeinzug zu entrichten. Bei Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro fällig (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. März 2002).
Inhaber des Karlsruher Passes gewähren wir eine Ermäßigung. Wir akzeptieren Bildungsgutscheine bzw.Bildungsgutscheine 60plus für den Vereinsbeitrag.
Mitglieder der Tennisabteilung zahlen zusätzlich zum Vereinsbeitrag den Sonderbeitrag Tennis, sowie eine Arbeitseinsatzgebühr.
* zzgl. Arbeitseinsatzgebühr:
ab 2023 je aktives Tennismitglied von 13 – 65 Jahre 60€ (5h à 12€)
** Die Teilzeitspielberechtigung beschränkt sich auf: Montag – Freitag jeweils bis 16.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage jeweils bis 12.00 Uhr