Beitragsordnung

Vereinsbeitrag

Bitte beachten Sie die neuen Mitgliedsbeiträge ab 2025

Erwachsene 156,00/180,00€
Kinder, Jugendliche bis 12 Jahre 78,00/90,00€
Jugendliche 13 bis 18 Jahre, Auszubildende, Studenten (bis zum vollendenten 27. Lebensjahr, mit Nachweis) 91,00/108,00€
Ehepaare* wird mit dem Familienbeitrag zusammengeführt 234,00€
Ehepaare und Familien mit Kindern bis 18 Jahre 273,00/324,00€
Alleinerziehende/r mit Kindern bis 18 Jahre 195,00/225,00€
Passive 50,00/60,00€
Auswärtige 20,00/24,00€

Mit dem Karlsruher Pass Symbol wird 50 % Ermäßigung gewährt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die MTV Geschäftsstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fördermitgliedschaft

Einzelmitglied 200,00/240,00€
Ehepaare* wird mit dem Familienbeitrag zusammengeführt 300,00€
Ehepaare und Familien 340,00/400,00€

Als Fördermitglied zahlen Sie freiwillig einen höheren Beitrag. Sie helfen damit, den sozialen Ausgleich unserer Beitragsordnung zu wahren. Die Fördermitglieder werden am Ende des Jahres zu einem gemeinsamen Essen eingeladen.

Sonderbeitrag Tennis – gültig ab 1. Januar 2023

Erwachsene* 110,00 Euro
Kinder bis 12 Jahre ohne
Jugendliche 13 Jahre bis 18 Jahre, Auszubildende, Studenten (bis zum vollendenten 27. Lebensjahr, mit Nachweis)* 40,00 Euro
Ehepaare* 175,00 Euro
Passive 30,00 Euro
Teilzeitspieler* (ab 18 Jahre)** 75,00 Euro

 

Anmerkungen

Die Beiträge sind Jahresbeiträge und mittels Bankeinzug zu entrichten. Bei Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro fällig (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. März 2002).

Inhaber des Karlsruher Passes gewähren wir eine Ermäßigung. Wir akzeptieren Bildungsgutscheine bzw.Bildungsgutscheine 60plus für den Vereinsbeitrag.

Mitglieder der Tennisabteilung zahlen zusätzlich zum Vereinsbeitrag den Sonderbeitrag Tennis, sowie eine Arbeitseinsatzgebühr.

* zzgl. Arbeitseinsatzgebühr:

ab 2023 je aktives Tennismitglied von 13 – 65 Jahre 60€ (5h à 12€)

** Die Teilzeitspielberechtigung beschränkt sich auf: Montag – Freitag jeweils bis 16.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage jeweils bis 12.00 Uhr